Ersatzbestimmung nach dem Kommunalwahlgesetz

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Frau Britta Stalleicken hat am 23.08.2024 mit sofortiger Wirkung auf ihr Mandat in der Vertretung des Stadtbezirks 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr verzichtet. Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.

Nach dem Listenwahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Herr Moritz Darge, 45472 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Frau Stalleicken zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt. 

Herr Darge hat seine Wahl durch Erklärung zum 04.10.2024 angenommen.

Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 39 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß § 63 Absatz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Mülheim an der Ruhr, 08.10.2024
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach

Datum