Herr Dominic Viertmann hat sein Mandat durch Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 31.03.2025 verloren, der Beschluss ist wirksam geworden.
Als Wahlleiter für das Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr habe ich die Nachfolge festgestellt.
Nach dem Listenwahlvorschlag der AfD-Partei für den Stadtbezirk 1 für die Kommunalwahlen am 13.09.2020 ist Herr Dr. Wolfgang Lessau, 45470 Mülheim an der Ruhr, als Nachfolger für Herrn Viertmann zum Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 der Stadt Mülheim an der Ruhr gewählt.
Das Mandat gilt gemäß § 62 Kommunalwahlordnung (KWahlO) als angenommen, wenn keine anderslautende Erklärung eingeht.
Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 39 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann gegen die Gültigkeit dieser Ersatzbestimmung jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Ersatzbestimmung für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Vom Tage dieser Bekanntmachung ab läuft die Frist zur Erhebung eines Einspruchs gemäß §63 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO).
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2025
Der Oberbürgermeister und Wahlleiter
Im Auftrag
Altenbach