Kategorie
Öffentliche Zustellung
Die an ----- ------ ----- -------- - ------- ----------- ------------ - gerichtete Inverzugsetzung vom 22.4.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1930 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 02.05.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann
Datum
Donnerstag 02.05.2024 - 12:00