Der an ---- ----- ------ --------- ------- -------- ------- -- --- ---------- -- -- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 15.01.2024 (Aktenzeichen: 57-26/101163/41) und Ablehnungsbescheid vom 12.01.2024 (Aktenzeichen: 57-26/101163/41) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghoferstraße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Gernholz (Zimmer Zimmer 3.7) eingesehen werden.
Der Ablehnungsbescheid gemäß § 36 SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghoferstr. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Gernholz (Zimmer Zimmer 3.7) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gernholz