I
Historie des Verfahrens
Der Planungsausschuss beschloss am 26.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberheidstraße/Mühlenstraße – R 28“, dessen Ziel die Schaffung von Planungsrecht für gewerbliche Bauflächen war.
Die Erkenntnisse der vom 06.01.2020 – 31.01.2020 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Oberheidstraße/Mühlenstraße – R 28“ flossen in das Planverfahren ein.
Der Planungsausschuss stimmte sodann im Jahr 2023 zu, das Planverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB – mit verkleinertem Geltungsbereich – umzustellen. Das Verfahren wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan „Oberheidstraße/ Gartencenter - R 28 (v)“ weitergeführt. Das Planungsziel war nunmehr die Festsetzung eines „Sondergebiet – Gartencenter“.
Nunmehr wird erneut eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt, um - ergänzend zu den Ergebnissen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren Anfang 2020 – nunmehr weitere Erkenntnisse insbesondere in Bezug auf das neue Planziel zu erlangen und ebenfalls in die Erarbeitung des Entwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einfließen zu lassen.
II
Heutiger Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberheidstraße/ Gartencenter - R 28 (v)“ befindet sich an der Oberheidstraße 51 in Dümpten, 45475 Mülheim an der Ruhr. Unmittelbar westlich des Geltungsbereichs verläuft die Bundesautobahn A40 sowie im Süden die Bundesstraße B231. Östlich des Vorhabengebiets, an der gegenüberliegenden Straßenseite der Oberheidstraße, befindet sich der Friedhof Dümpten. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 334 sowie größtenteils 430 der Flur 010, Gemarkung Dümpten (053086) und wird wie folgt begrenzt:
- im Westen durch die westliche Kante (plus 1 m) des dort verlaufenden öffentlichen Fußwegs,
- im Norden durch die Mühlenstraße sowie die Grundstücke der dort bestehenden Wohnbebauung mit Grünflächen,
- im Osten durch die Oberheidstraße und
- im Süden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 331, 336, 337, 351.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nicht deckungsgleich mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen und die öffentliche Grünfläche im Eigentum Stadt Mülheim an der Ruhr verbleiben.
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans ist dem mitveröffentlichten Planentwurf zu entnehmen.
III
Wesentliche Ziele der Planung
Ziele der Planung sind folgende:
- Revitalisierung der Flächen im Vorhabengebiet durch Zuführung einer neuen Nutzung und damit die Wiederherstellung
ihrer städtebaulichen Funktion, - Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung der Planung des Gartencenters,
- Sicherung einer vorhandenen Buswendeschleife,
- Sicherung des Erhaltes sowie Umgestaltung einer bestehenden Wertstoffsammelstelle innerhalb der Buswendeschleife
im Vorhabengebiet.
IV
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Oberheidstraße/Gartencenter – R 28 (v)“ werden im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 16.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Oberheidstraße/Gartencenter – R 28 (v)“ werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Oberheidstraße/Gartencenter – R 28 (v)“ öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
An Christi Himmelfahrt, den 29.05.2025, Pfingstmontag, den 09.06.2025, und Fronleichnam, den 19.06.2025, bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Während der Brückentage, 30.05.2025 und 20.06.2025, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: bauleitplanung@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, den 05.05.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
